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Grunderwerbsteuer 2026

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Grunderwerbsteuer 2026 nach Bundesland berechnen: Von 3,5 % (Bayern/Sachsen) bis 6,5 % (Brandenburg, NRW, SH). Sofort berechnen.

Grunderwerbsteuer berechnen

Wähle dein Bundesland – die Steuer wird sofort berechnet und mit allen anderen Ländern verglichen.

Grunderwerbsteuer in Bayern

12.250 €

Steuersatz: 3,5 % · Zahlbar nach Beurkundung

Vergleich alle Bundesländer

Fälligkeit: nach Eintragung im Grundbuch, i. d. R. 4 Wochen nach Beurkundung. Ohne Zahlung kein Eigentumsübergang.

Grunderwerbsteuer – Was du wissen musst

Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Seit 2006 können die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen – seitdem sind die Unterschiede erheblich gewachsen.

Bei einem Kaufpreis von 400.000 € zahlt man in Bayern 14.000 €, in NRW hingegen 26.000 € Grunderwerbsteuer – eine Differenz von 12.000 €. Das zeigt, wie stark der Standort die Gesamtkosten beeinflusst.

Die Steuer ist aus Eigenkapital zu finanzieren. Banken akzeptieren sie nicht als Teil des Beleihungswerts. Plane daher bei der Finanzierung immer mindestens 10–15 % Eigenkapital plus Nebenkosten ein.

Häufige Fragen

Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?

Die Grunderwerbsteuer wird nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags vom Finanzamt per Steuerbescheid festgesetzt. Die Frist beträgt typischerweise vier Wochen. Ohne Zahlung stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – und ohne diese erfolgt keine Grundbucheintragung.

Gibt es Befreiungen von der Grunderwerbsteuer?

Ja. Beim Kauf innerhalb der Familie (z. B. von Eltern, Kindern, Geschwistern) entfällt die Grunderwerbsteuer. Auch bei Erbschaft oder Schenkung fällt keine Grunderwerbsteuer an. Einige Bundesländer planen Freibeträge für Erstkäufer.

Wie unterscheiden sich die Steuersätze?

Bayern und Sachsen erheben 3,5 %, Hamburg 5,5 %, Sachsen und Hamburg ebenfalls. Die höchsten Sätze mit 6,5 % gelten in Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Berlin und Hessen verlangen 6,0 %.

Kann ich die Grunderwerbsteuer umgehen?

Nein, nicht legal. Versuche, den Kaufpreis künstlich zu senken (z. B. durch separate Kaufverträge für Mobiliar), werden vom Finanzamt geprüft und können als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Wie wird die Grunderwerbsteuer bei gemischten Grundstücken berechnet?

Enthält ein Kaufvertrag sowohl Grundstück als auch Inventar oder Möbel, kann nur der Grundstücks- und Gebäudeanteil der Steuer unterliegen. Der Inventaranteil muss aber angemessen und nachvollziehbar sein.