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Mietpreisbremse 2026

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Mietpreisbremse 2026: Wie hoch darf deine Miete maximal sein? Ortsübliche Vergleichsmiete + 10 % Grenze sofort berechnen.

Mietpreisbremse prüfen

Prüfe, ob deine Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt – und wie viel du zurückfordern kannst.

In allen kreisfreien Städten und vielen Gemeinden aktiv

Aus dem Mietspiegel deiner Stadt

Ortsübliche Miete

980,00 €/Mo.

Max. zulässig (+10%)

1.078,00 €/Mo.

Geforderte Miete

1.200,00 €/Mo.

Dein €/m²

17,14 €/m²

⚠️

Mietpreisbremse verletzt!

Die Miete liegt 122,00 €/Monat über dem zulässigen Höchstwert.

Jährliche Überzahlung

1.464

Rückforderbar (24 Mo. nach Rüge)

2.928

So kannst du vorgehen:

  1. Mietspiegel deiner Stadt prüfen (online oder Mieterverein)
  2. Schriftliche Rüge an den Vermieter senden (per Einschreiben)
  3. Vermieter muss dann reduzieren und Überzahlung erstatten
  4. Bei Weigerung: Mieterverein oder Anwalt einschalten

Rechtlich nicht verbindlich. Für genaue Beurteilung: Mietspiegel der Gemeinde und ggf. Mieterverein konsultieren. § 556d–556g BGB.

Mietpreisbremse 2025: Deine Rechte

Viele Vermieter kennen die Mietpreisbremse, halten sich aber nicht daran – weil die meisten Mieter ihre Rechte nicht kennen oder nicht in Anspruch nehmen. Dabei ist das Verfahren einfach: Eine schriftliche Rüge reicht aus.

Seit einer BGH-Reform 2019 läuft die Rückforderungsfrist erst ab Zugang der Rüge. Das bedeutet: Du kannst ab heute rügen und die Überzahlung der letzten 30 Monate zurückfordern – auch wenn du schon lange dort wohnst.

Tipp: Viele Mietvereine (DMB-Mitgliedsvereine) helfen kostenlos oder günstig mit Musterbriefen und rechtlicher Einschätzung. Bei hartnäckigen Fällen kann ein Anwalt für Mietrecht helfen.

Häufige Fragen

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse (§ 556d–556g BGB) gilt seit 2015 in angespannten Wohnungsmärkten. Sie begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt nicht für Neubauten (Erstbezug nach 1.10.2014) und umfassend modernisierte Wohnungen.

Wie kann ich gegen überhöhte Miete vorgehen?

Schritt 1: Mietspiegel der Stadt prüfen (meist online verfügbar). Schritt 2: Schriftliche Rüge per Einschreiben an den Vermieter senden. Schritt 3: Ab Zugang der Rüge muss der Vermieter die Miete reduzieren. Schritt 4: Rückforderung der Überzahlung für die letzten 30 Monate möglich.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Nur in Gebieten, die das jeweilige Bundesland durch Verordnung als "angespannt" ausgewiesen hat. Bayern, Berlin, Hamburg, NRW, Hessen u. a. haben solche Verordnungen. Einige Bundesländer (Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern) haben keine Mietpreisbremse eingeführt.

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die durchschnittliche Miete für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde der letzten 6 Jahre. Sie wird im Mietspiegel ausgewiesen. Qualifizierte Mietspiegel (wissenschaftlich erstellt) haben mehr Gewicht als einfache Mietspiegel.

Gilt die Mietpreisbremse auch bei Verlängerungen?

Nein, die Mietpreisbremse gilt nur bei Neuvermietungen. Bei bestehenden Mietverträgen gelten die Regelungen zur Mieterhöhung (§ 558 BGB): Vermieter dürfen max. 15–20 % in 3 Jahren verlangen, aber nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.