Mietpreisbremse 2026
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Mietpreisbremse 2026: Wie hoch darf deine Miete maximal sein? Ortsübliche Vergleichsmiete + 10 % Grenze sofort berechnen.
Mietpreisbremse prüfen
Prüfe, ob deine Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt – und wie viel du zurückfordern kannst.
In allen kreisfreien Städten und vielen Gemeinden aktiv
Aus dem Mietspiegel deiner Stadt
Ortsübliche Miete
980,00 €/Mo.
Max. zulässig (+10%)
1.078,00 €/Mo.
Geforderte Miete
1.200,00 €/Mo.
Dein €/m²
17,14 €/m²
Mietpreisbremse verletzt!
Die Miete liegt 122,00 €/Monat über dem zulässigen Höchstwert.
Jährliche Überzahlung
1.464 €
Rückforderbar (24 Mo. nach Rüge)
2.928 €
So kannst du vorgehen:
- Mietspiegel deiner Stadt prüfen (online oder Mieterverein)
- Schriftliche Rüge an den Vermieter senden (per Einschreiben)
- Vermieter muss dann reduzieren und Überzahlung erstatten
- Bei Weigerung: Mieterverein oder Anwalt einschalten
Rechtlich nicht verbindlich. Für genaue Beurteilung: Mietspiegel der Gemeinde und ggf. Mieterverein konsultieren. § 556d–556g BGB.
Mietpreisbremse 2025: Deine Rechte
Viele Vermieter kennen die Mietpreisbremse, halten sich aber nicht daran – weil die meisten Mieter ihre Rechte nicht kennen oder nicht in Anspruch nehmen. Dabei ist das Verfahren einfach: Eine schriftliche Rüge reicht aus.
Seit einer BGH-Reform 2019 läuft die Rückforderungsfrist erst ab Zugang der Rüge. Das bedeutet: Du kannst ab heute rügen und die Überzahlung der letzten 30 Monate zurückfordern – auch wenn du schon lange dort wohnst.
Tipp: Viele Mietvereine (DMB-Mitgliedsvereine) helfen kostenlos oder günstig mit Musterbriefen und rechtlicher Einschätzung. Bei hartnäckigen Fällen kann ein Anwalt für Mietrecht helfen.
Häufige Fragen
Was ist die Mietpreisbremse? ▾
Die Mietpreisbremse (§ 556d–556g BGB) gilt seit 2015 in angespannten Wohnungsmärkten. Sie begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt nicht für Neubauten (Erstbezug nach 1.10.2014) und umfassend modernisierte Wohnungen.
Wie kann ich gegen überhöhte Miete vorgehen? ▾
Schritt 1: Mietspiegel der Stadt prüfen (meist online verfügbar). Schritt 2: Schriftliche Rüge per Einschreiben an den Vermieter senden. Schritt 3: Ab Zugang der Rüge muss der Vermieter die Miete reduzieren. Schritt 4: Rückforderung der Überzahlung für die letzten 30 Monate möglich.
Wo gilt die Mietpreisbremse? ▾
Nur in Gebieten, die das jeweilige Bundesland durch Verordnung als "angespannt" ausgewiesen hat. Bayern, Berlin, Hamburg, NRW, Hessen u. a. haben solche Verordnungen. Einige Bundesländer (Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern) haben keine Mietpreisbremse eingeführt.
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete? ▾
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die durchschnittliche Miete für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde der letzten 6 Jahre. Sie wird im Mietspiegel ausgewiesen. Qualifizierte Mietspiegel (wissenschaftlich erstellt) haben mehr Gewicht als einfache Mietspiegel.
Gilt die Mietpreisbremse auch bei Verlängerungen? ▾
Nein, die Mietpreisbremse gilt nur bei Neuvermietungen. Bei bestehenden Mietverträgen gelten die Regelungen zur Mieterhöhung (§ 558 BGB): Vermieter dürfen max. 15–20 % in 3 Jahren verlangen, aber nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.